Strafrecht und
Owi-Recht
Straftaten im Internet:
Nachstellung

Nachstellung (§ 238 StGB)

§ 238 StGB: Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Beschermd rechtsgoed:
De persoonlijke levenssfeer van het slachtoffer van de 'stalking'.
Eine Beeinträchtigung der Lebensgestaltung liegt vor, wenn die betroffene Person Einschränkungen oder Veränderungen gegen ihren Willen vornimmt oder ohne oder gegen ihren Willen von Dritten vorgenommen werden. Lebensgestaltung sind alltägliche Abläufe, Verrichtungen oder Planungen oder einzelne gewichtige Entscheidungen. Schwerwiegend sind Beeinträchtigungen, die über das "übliche" Maß hinausgehen und von der betroffenen Person zu Recht als aufgezwungen und negative Veränderung empfunden werden.
Heeft U nog vragen? Laat het ons weten via het contact-formulier.