Zivilrecht

Das Zivilprozessrecht in den Niederlanden

Das niederländische zivile Prozessrecht ist dem deutschen teilweise ähnlich. Die zivile Gerichtsbarkeit liegt in 1. Instanz bei der 'Rechtbank' (vergleichbar dem deutschen Landgericht). Die Rechtbank kennt diverse Abteilungen: die Abteilung Zivilrecht (‘afdeling Civiel Recht'), die Abteilung Kanton (‘Kamer voor Kantonzaken’; vergleichbar dem deutschen Amtsgericht), die Abteilung Strafrecht (‘afdeling strafrecht') und die Abteilung Verwaltungsrecht (‘afdeling Bestuursrecht').
Die zivile Gerichtsbarkeit bei den Rechtbanken liegt bei den Abteilungen Kanton und Zivilrecht. Die Abteilung Kanton (= Amtsgericht) ist zuständig für Geldforderungen bis zu Euro 25.000, sowie ausschließlich in Miet- und Arbeitsrechtsangelegenheiten. Die Abteilung Zivilrecht (bei dem Landgericht) ist zuständig für Forderungen ab Euro 25.000 und für die Angelegenheiten die nicht zum Zuständigkeitsbereich der Abteilung Kanton gehören.
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