Rechts- beratung

Rechtsberatung und Anwaltszwang

Bei der Abteilung Kanton (= Amtsgericht) gibt es keinen Anwaltszwang. Die Parteien können selbst als klagende und beklagte Partei auftreten. Es steht ihnen frei einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen; dies kann, braucht aber kein Anwalt zu sein. Es gibt kein Verbot der Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte. Dies ist auch der Grund, dass in die Niederlande die Rechtsschutzversicherungsgesellschaften selber rechtsberatend tätig werden. Anwaltszwang gibt es erst ab Forderungen in Höhe von mehr als Euro 25.000, also vor der Abteilung Zivilrecht (= Landgericht). Und natürlich in Berufungsverfahren von den Gerichtshöfen.
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