Klageverfahren

Das Zivilprozessrecht in den Niederlanden

Das Klageverfahren wird über eine sogenannte 'dagvaarding' (Klageschrift) eingeleitet, die nicht vom Gericht, sondern im Auftrag der Klägerseite von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Die Klägerseite bestimmt also selber wann und was zugestellt wird, und wann der erste (schriftliche) Gerichtstermin ist. Zwischen Zustellung und erstem schriftlichen Termin müssen jedoch mindestens 7 Tage liegen.
Die 'dagvaarding' als prozesseinleitendes Schriftstück beinhaltet die vollständige Begründung der Klage und das Klagebegehren des Klägers. Es gilt zu bedenken, dass die Niederlande nicht das Mündlichkeitsprinzip kennen. Das Klageverfahren ist fast ausschließlich schriftlich und kennt keine Hauptverhandlung. Die Anträge werden in den ersten Schriftsätzen gestellt: das Klagebegehren in der 'dagvaarding’, und die Klagabweisung in der Klageerwiderung (die sogenannte 'Conclusie van Antwoord'). Die Frist für die Klageerwiderung und für jede andere Prozesshandlung wird nur vom Gericht bestimmt. Im Prinzip wird jedes Verfahren alle 4-6 Wochen verhandelt, es sei denn das Gericht bestimmt anderweitig.
Es gibt also nur eine Möglichkeit für das Klagebegehren und die Klageerwiderung: Klagebegehren im ersten schriftlichen Termin und die Klageerwiderung 4-6 Wochen danach. Nach der Klageerwiderung folgt normalerweise nach einem Zwischenurteil/ Beschluss ein Gütetermin (die sogenannte 'Comparitie van Partijen'). Die Comparitie van Partijen ist dazu bestimmt eventuelle Fragen des Gerichts im einem mündlichen Termin zu klären. Das Gericht prüft auch die Möglichkeit eines Vergleichs, aber anders als in Deutschland brauchen die Parteien keinen Vorschlag diesbezüglich seitens des Gerichts zu erwarten. Wird kein Vergleich erreicht, dann wird der Prozess schriftlich weitergeführt. Es erfolgt dann meistens wieder ein Zwischenurteil/Beschluss, es sei denn, die Parteien haben sich im Gütetermin über den Verlauf der nächsten Prozessschritte geeinigt.
Selten folgen zwei weitere Schriftstücke: die Replik (Conclusie van Repliek) und Duplik (Conclusie van Dupliek). Es kann aber auch sein, dass Beweis erhoben wird oder dass ein Gutachten eingeholt werden muss. Danach folgen dann wieder Schriftsätze.
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