Die Kosten im Zivilverfahren

Gerichtskosten (Griffierecht) Der Kläger muss immer Gerichtskosten (griffierechten) zahlen. Die beklagte Partei nur bei der Abteilung Zivilrecht, also bei Forderungen ab Euro 25.000. Die Höhe der Gerichtskosten wird bestimmt nach dem Streitwert und nach der Frage, ob die klagende Partei eine juristische oder eine natürliche Person ist. Eine juristische Person zahlt erheblich mehr als eine natürliche Person.
Hier geht es zu den Gerichtskostentabellen der Rechtbank (vgl. Landgericht), des Kantonrechters (vgl. Amtsgericht), und des Gerechtshofs (vgl. Gerichtshof).

Anwaltskosten

Die Niederlande kennen kein Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Die Kosten des Anwalts sind frei zu vereinbaren. Nicht gestattet ist die Honorarvereinbarung 'no cure no pay'; der Anwalt muss mindestens eine 'redliche Honorarvergütung' vereinbaren und erhalten. Eine Art 'no cure no pay' darf nur beim Inkassoverfahren, das heißt bei unbestrittenen Geldforderungen im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich vereinbart werden. Zugrunde gelegt wird der Inkassosatz der NOVA (Nederlandse Orde van Advocaten). Es handelt sich dabei um eine Inkassokostenstaffel. Das Anwaltshonorar ist dann ein Prozentsatz der außergerichtlich eingefahrenen Hauptsumme und ist somit gekoppelt an den Erfolg. Gelingt z. B. dem niederländischen Rechtsanwalt im Inkassoverfahren von einer Forderung über Euro 20.000 eine Zahlung des Schuldners über Euro 10.000 zu erreichen, so beträgt das Honorar des Rechtsanwalts 15 % des gezahlten (also nicht des eingeforderten) Betrages = Euro 1.500. Bei keinem Erfolg erhält der Anwalt 15% von Euro 0 = Euro 0.
Üblicherweise werden anwaltliche Tätigkeiten nach Stundensatz abgerechnet. Dieser Stundensatz richtet sich also nicht nach dem Streit- oder Gegenstandswert. Im gerichtlichen Verfahren bestimmen jedoch die Gerichte die Höhe der Anwaltsgebühren sehr wohl nach der Höhe des Streitwerts und das in Verbindung mit der Anzahl der Prozesshandlungen. Jede Prozesshandlung wird mit 1/2 oder 1 Punkt bewertet, und der Wert dieses Punkts bestimmt sich nach dem Streitwert. Dies alles kann dazu führen, dass für die gleiche Tätigkeit z.B. Euro 100 Anwaltskosten angesetzt werden und bei einem höheren Streitwert Euro 1000. Aber die Anwaltschaft folgt diesem System nicht. Maßgeblich ist nur die Stundenzahl. Es ist also möglich, dass bei einer Forderung von z.B. Euro 500 die gleiche Anzahl Stunden an Leistungen des Anwalts erbracht wurden wie bei einer Forderung von Euro 15.000. In beiden Fällen ist das Anwaltshonorar gleich hoch. Das Gericht jedoch lässt die Stundenzahl vollständig außer Betracht. Das alles führt dazu, dass die Parteien in einem streitigen Verfahren fast immer finanziell verlieren, auch wenn sie im Prozess obsiegen. Denn das zu zahlende Anwaltshonorar ist immer höher als die vom Schuldner/Beklagten zu zahlenden und vom Gericht festgesetzten Prozesskosten.
Wenn Sie wissen möchten was in Ihrem konkreten Fall die voraussichtlichen Kosten eines Klageverfahrens sind, schicken Sie uns doch bitte eine kurze Anfrage.
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