Wie rechnet Ihr Rechtsanwalt?

Die Rechnung des niederländischen Rechtsanwalts besteht im allgemeinen aus Honorar, Kanzleikosten, Auslagen und Mehrwertsteuer. Auslagen sind Unkosten die dem Anwalt bei der bearbeitung Ihres Falles entstanden sind, wie Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten. Bei den Auslagen unterscheiden man zwischen mehrwertbesteuerte Auslagen und mehrwertsteuerbefreite Auslagen. Kanzleikosten beziehen sich auf schwierig aufzuführende Auslagen wie Porti, Fotokopien und Telefon- und Telefaxkosten. Hierfür wird daher einen Pauschalprozentsatz von in der Regel nicht mehr als 5% in Rechnung gestellt.
Das Honorar wird auf Grundlage eines Stundensatzes bestimmt, es sei denn Sie haben eine andere Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen oder der Inkassosatz gilt. Die Höhe des Honorars wird an Hand von mindestens zwei Faktoren bestimmt: der Grundstundensatz von z.B. Euro 250 pro Stunde x Zahl der aufgewendeten Stunden. Hier kommen eventuell noch Sonderfaktoren hinzu.
Der Grundstundensatz wird vom Anwalt vorgeschlagen bzw. festgesetzt. Die Zahl der in Ihrem Fall aufgewendeten Stunden werden vom Anwalt notiert, ebenso wie die Art der durchgeführten Tätigkeiten. Der Anwalt kann und muss daher auf Ihrer Bitte hin eine Übersicht seiner Tätigkeiten vorlegen (können). Die Sonderfaktoren beziehen sich z.B. auf die Art des Falls (Spezialwissen, Dringlichkeit), den Streitwert, die Praxiserfahrung des Rechtsanwalt, und die finanzielle Belastbarkeit des Mandanten.

Inkassosatz

Liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeiten auf der Eintreibung von Forderungen (Inkassofälle), kann Ihr Anwalt Ihnen vorschlagen den Inkassosatz der NOVA (Niederländische Rechtsanwaltskammer) anzuwenden. Das Honorar wird dann bestimmt nach der Höhe der tatsächlich eingetriebenen Forderung. Dies sieht auch auf den Betrag den sie nach Mahnung des Anwalts direkt von Ihrem Schuldner erhalten haben.
Kanzlei
Rechts- beratung
Suchen
Kontakt
Zivilrecht
Klageverfahren
Rechtsmittel
Zwangs- vollstreckung